L E O P O L D   B L U M E N T H A L   ( B A N K I E R )   U N D   A L F O N S   D R E Y F U S   ( K A U F M A N N )

 

Weitere Autographen

 

Leopold Blumenthal und Alfons Dreyfus

 

Beglaubigte Abschrift einer Urteilsverkündung von 1905 aus Mülhausen im Elsass gegen Leopold Blumenthal (Bankier) und Alfons Dreyfus (jüdischer Kaufmann)

Beglaubigte Abschrift einer Urteilsverkündung im Verfahren des ‚Vorschußvereins Birkendorf, eingetragene Genossenschaft m.b.H. vertreten durch den Vorstand Kessler und Blatter‘ gegen Leopold Blumenthal (Bankier) und Alfons Dreyfus (Kaufmann, früher Inhaber der Firma Dreyfus Cie. in Mülhausen)

Schwarze Tinte auf sandfarbenem Papier
4 Seiten [unpag.]

Auf letzter Seite wird die Zustellung durch den Gerichtsschreiber unterschrieben (unleserlich); auf erster Seite u.l. violeter Stempel der Anwälte der Kläger „Justizrat Dümmler / G. Wirth / […] / Mülhausen i. Els.“, sowie auf erster Seite o.m. (wohl) von fremder Hand bez. „R.A. Dümmler“; weiterhin auf erster Seite am linken Rand handschriftlich bez. und am Ende in brauner Tinte signiert „Beglaubigte Abschrift zugestellt erhalten. Mülhausen, den 6. Mai 1905. Dr. Dreyfus / Rechtsanwalt“

verkauft

 

          

 

Zustellung der vorliegenden Abschrift an den Kläger erfolgte am 02. Mai 1905 [hierzu auf letzter Seite in violettem Stempel handschriftl. datiert]; Urteilsverkündung erfolgte am 29.04.1905 [hierzu auf erster Seite o.l. handschriftl. datiert]

Seitengrösse: 21,1×32,9cm

Zustand
vertikale verlaufende leichte Knickspur; Ecken sehr leicht bestoßen; in den Randbereichen leicht nachgedunkelt; partiell leicht fleckig; auf letzter Seite am Ende des Schreibens die Tinte (wohl genuin?) etwas verwischt

 

 

Die vorliegende Abschrift einer Urteilsverkündung bezieht sich auf einen Prozess des Vorschußvereins Birkendorf, im Prozess vertreten durch die Rechtsanwälte Dümmler und Wirth aus Mülhausen, gegen den Bankier Leopold Blumenthal und den Kaufmann Alfons Dreyfus, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Dreyfus.
Es ging um dabei eine Wechselforderung, die nach einer mündlichen Anhörung (vom 25. März 1905) schließlich am 29. April 1905 für rechtens erachtet wurde. Dementsprechend wurden Dreyfus und Blumenthal dazu verurteilt „und zwar als Gesammtschuldner[sic] mit dem durch Teilurteil vom 25./3.05 verurteilten Karl Levandowsky, an Klägerin 300 Mk […] nebst 6% Zinsen seit 15. November 1904 und 9,30 Mk. […] Wechsel und Prozesskosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen„.
Interessanterweise fand dieser Prozess im elsässischen Mülhausen statt aus dem auch Alfred Dreyfus (1859-1935) stammt, der v.a. durch die 1895 ausgelöste so genannte „Dreyfus-Affäre“ bekannt ist, welche Frankreich innenpolitisch arg erschütterte. Die durchaus große jüdische Familie Dreyfus war zu dieser Zeit in verschiedenen Lebensbereichen in Mülhausen vertreten; so war sein Vater Raphael Textilunternehmer der Stadt (‚Raphael Dreyfus & Compagnie‘), sein Bruder Mathieu (1857-1930) übernahm 1885 die Firma und setzte damit die unternehmerische Tradition fort und auch, wenn gleich ohne Vornamen, der Anwalt der Beklagten „Dr. Dreyfus“ ist hier dazu zu zählen. Obgleich der hier Verurteilte Alfons Dreyfus nicht zu dem ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad zu Alfred Dreyfus gehörte, ist doch anzunehmen, dass ihn mit diesem familiäre Beziehungen verbanden.